Datenerfassungsblatt für Mitreisende

    Grundlage dieser Datenerhebung: Für die nationale Fahrt gilt §6 der Schiff-Sicherheits-Verordnung.
    Kapitel 10 - Registrierung der an Bord befindlichen Personen
    1. Alle Personen an Bord eines Traditionsschiffes sind vor dem Auslaufen aus einem Hafen zu zählen.
    2. Bei Traditionsschiffen, die eine Fahrt von mehr als 20 Seemeilen ab ihrem Ausgangsort unternehmen,
    sind zur leichteren Suche und Rettung sowie zur effizienten Organisation der weiteren Abwicklung nach
    einem Unfall folgende Angaben zu registrieren:
    a. Familienname u. Vornamen,
    c. Geschlecht,
    d. Altersgruppe (Erwachsener, Kind, Kleinkind), oder Alter oder Geburtsjahr,
    e. Einzelheiten zu Personen, die im Notfall besondere Hilfe benötigen (auf Wunsch).
    3. Diese Angaben sind vor der Abfahrt zu erheben und an eine geeignete Stelle an Land zu übermitteln, die für
    die Aufbewahrung und in einem Notfall oder zur Abwicklung nach einem Unfall für die Weiterleitung dieser
    Angaben verantwortlich ist. Die Daten dürfen nur zu den in Regel 4 genannten Zwecken verwendet werden.
    4. Sämtliche erhobenen und gespeicherten Daten sind zu löschen, sobald die jeweilige Fahrt beendet ist.

    Mit der Erfassung und Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 mittels Vereins-Verwaltungsprogramm des Feuerschiff Vereins Elbe1 von 2001 e.V.
    erkläre ich mich einverstanden: (bitte anklicken!).

    * = Pflichtfeld